Matomo

Alte Dame blickt in den Himmel

Die Bestattungs­vorsorge regeln.
Und Sicherheit gewinnen.

Sie haben Ihr Leben selbst gestaltet – wir möchten Ihnen die Gelegenheit geben, auch Ihren Abschied selbst zu gestalten. Mit einer Bestattungs­vorsorge haben Sie die Chance, Ihre Wünsche für einen speziellen Beisetzungsort, ein besonderes Sarg- oder Urnen­modell oder sogar Details für Dekoration und Ablauf der Trauerfeier vertraglich mit uns festzuhalten. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu allen Details – kostenfrei in unseren Räumlich­keiten oder bei Ihnen zu Hause.

Unsere Empfehlung für Ihre Bestattungs­vorsorge: Sprechen Sie auch mit Ihren Angehörigen über Ihre Pläne, denn was Sie im Vorsorge­vertrag mit uns vereinbaren ist später verbindlich und kann von Ihrer Familie nicht verändert werden. Wenn Sie selbst Ihren Vertrag anpassen möchten, ist das allerdings jederzeit möglich.

Altes Paar auf einer Wanderung
Holzbrücke in einer Parkanlage

Bestattungs­vorsorge – sicher finanziert

Ein guter Grund für eine Bestattungs­vorsorge ist auch, dass Sie die Finanzierung der Bestattung frühzeitig absichern können. Das heißt, Sie können Erspartes für die Beerdigung dann so anlegen, dass es Ihnen zusätzlich zum gesetzlichen Schon­vermögen selbst dann erhalten bleibt, wenn Sie einmal Sozial­leistungen beantragen. In der persönlichen Vorsorge­beratung zeigen wir Ihnen verschiedene Möglich­keiten. Je nach Alter empfiehlt sich eine Sterbe­geld­versicherung, wie Sie das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung anbietet, oder ein zweck­gebundenes Treuhand­konto, beispiels­weise bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG.

Sie haben Interesse an einer Beratung zur Bestattungs­vorsorge? Dann vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns – Tel. 0611 40 53 36

Vorsorgeformular für Ihre Ideen­sammlung

Unser Online-Vorsorgeformular gibt Ihnen einen ersten Überblick darüber, welche Art von Bestattungs­wünschen sich vertraglich festhalten lassen. Drucken Sie Ihre Antworten für die eigenen Unterlagen aus – oder senden Sie das Formular an uns, damit wir uns auf ein ausführliches Beratungs­gespräch mit Ihnen vorbereiten können.

Trauerfeier
Detailaufnahme Sarg

Patientenrechte, Bestattungs­wünsche & Testament

Neben der Bestattungs­vorsorge sollten Sie auch darüber nach­denken, Ihren letzten Willen fest­zulegen und Ihre Patienten­rechte zu regeln. Das Bundes­ministerium der Justiz und für Verbraucher­schutz (BMJV) hat auf seiner Website ein barriere­freies Portal einge­richtet, auf dem Sie ausführliche Informationen zum Thema Patienten­rechte aber auch zu Testament, Erbrecht & Co. finden.

Unser Tipp: Nutzen Sie nicht Ihr Testament, um Bestattungs­wünsche zu dokumentieren. Dieses wird in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet und dann ist es zu spät, um Ihre Wünsche noch zu berück­sichtigen. Mit einem Bestattungs­vorsorge­vertrag gehen Sie dagegen auf Nummer sicher. Denken Sie aber daran, Ihre Angehörigen über Ihre Bestattungs­vorsorge zu informieren und Ihren Vorsorge­vertrag an einem leicht zugänglichen Ort aufzubewahren. Sie können den Vertrag auch bei Ihrem Notar hinterlegen.

Häufig gestelle Fragen zur Bestattungs­vorsorge

Wenn Sie besondere Wün­sche für die eigene Bestat­tung haben, sollten Sie grund­sätzlich früh­zeitig mit Ihren Ange­hörigen darüber reden. Zudem emp­fiehlt sich eine Bestat­tungs­vor­sorge. Mit Ihrem persön­lichen Vor­sorge­berater im Bestattungs-Institut Fink können Sie Ihre Ideen zu Abschied­nahme und Beer­digung be­sprechen und dann sämt­liche Details ver­trag­lich mit ihm festlegen. Wir werden dann später bei Ihrer Bestat­tung alles nach Ihren Wün­schen aus­führen. Gerade bei ganz persön­lichen Wün­schen ist eine Bestat­tungs­vorsorge rat­sam, damit es unter den Hinter­blie­benen nicht zu Un­stimmig­keiten kommt, welche Form der Ver­abschie­dung Ihnen am ehesten gerecht wird.

Die Bestattungs­vor­sorge dient dazu, die Rahmen­bedin­gungen und auf Wunsch auch Details für die eigene Beerdigung bereits zu Lebzeiten vertraglich fest­zulegen. So halten Sie in Ihrem Bestattungs­vorsorge­vertrag mit dem Bestatter Ihres Vertrauens fest, ob Sie eine Erd­bestat­tung oder eine Feuer­bestat­tung wün­schen, wo Sie bei­gesetzt werden möch­ten, welches Sarg- oder Urnen­modell Sie sich wünschen oder auch, welche Musik bei der Trauer­feier gespielt werden soll.

Durch Ihre Bestattungs­vorsorge wissen Sie nicht nur, dass später Ihre persön­lichen Ideen und Wünsche umgesetzt werden, Sie ent­lasten auch Ihre Angehörigen, die jetzt nicht mehr so viele Dinge entscheiden müssen. Aber auch finanziell geben Sie Ihrer Familie Sicherheit, denn die Finan­zierung der Bestat­tung kann über eine Sterbe­geld­versicherung oder ein zweck­gebun­denes Treu­hand­konto frühzeitig gesichert werden. Wir vom Bestattungs-Institut Fink beraten Sie kostenfrei und un­verbind­lich zum Thema Bestat­tungs­vor­sorge.

Was Sie in Ihrer Bestattungs­vorsorge festlegen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Sie können dabei bis ins Detail gehen oder nur die Rahmen­bedingungen der Bestattung vorgeben und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen. Nachfolgend einige Beispiele für Dinge, die Sie mit Ihrer Bestattungs­vorsorge vertraglich regeln können:

  • Art der Bestattung / Beisetzung
  • Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
  • Ort und Art der Trauerfeier
  • Trauerrede durch einen Geistlichen oder einen freien Redner
  • Musik für die Trauerfeier
  • Sarg- oder Urnen­modell
  • Blumenschmuck
  • Layout und der Inhalt der Trauer­briefe bzw. der Zeitungs­anzeige
  • Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
  • Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
  • Finanzielle Absicherung des Vorsorge­vertrags

Eine Bestattungs­vorsorge kann in jedem Alter sinnvoll sein. Häufig schließen Senioren eine Bestattungs­vorsorge ab, um zu ver­hindern, dass sie im Pflege­fall ihre Ersparnisse für die eigene Beerdigung einsetzen müssen, bevor sie Leistungen be­an­tragen können. Es gibt auch Menschen, die sich bereits im Alter von nur 20 oder 30 Jahren mit dem Thema Bestattungs­vorsorge aus­einander­setzen. Zum Beispiel Schwer­kranke, die sich durch die gemein­same Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevor­stehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen töd­lichen Unfall haben, ent­scheiden sich für eine Bestattungs­vorsorge, um Partner und Kinder ab­zu­sichern. Je nach Lebens­situation und persön­licher Ein­stellung kann es natür­lich auch viele andere Gründe geben, sich schon früh­zeitig um die eigene Bestattung zu kümmern. Gut zu wissen: Ihren Vorsorge­vertrag können Sie jeder­zeit anpassen.

Für eine finan­zielle Ab­sicher­ung der eigenen Bestat­tung gibt es im Wesent­lichen zwei Mög­lich­keiten – eine Sterbe­geld­ver­sicher­ung oder ein zweck­ge­bundenes Treu­hand­konto. Beides kann, in Ver­bin­dung mit einem Vor­sorge­vertrag für eine Bestat­tung in einem an­gemes­senen Kosten­rahmen, nicht von Dritten ange­tastet werden. Ihre Beer­digung bleibt also auch dann finan­ziell abge­sichert, wenn Sie Sozial­leis­tungen beziehen sollten.

Sie können die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungs­vorsorge in einer Sterbe­geld­ver­sicherung oder auf einem Treu­hand­konto zweck­gebunden anlegen. Wenn Sie auf diese Weise sicher­stellen, dass das Geld auch von Ihnen oder Ihrer Familie nicht für andere Zwecke als die Finanzierung der Bestattung genutzt werden kann, dann ist es zusätzlich zum gesetzlichen Schon­vermögen vor dem Zugriff Dritter sicher. Wichtig ist, dass der Betrag für eine orts­übliche Bestattung angemessen ist.

Schließen Sie Ihre Bestattungs­vorsorge ab, bevor ein Bedarfsfall für Sozial­leistungen eintritt, bleibt die finanzielle Absicherung für Ihren Vorsorge­vertrag in der Regel bis zu Ihrem Tod un­an­getastet. Das gilt auch, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Sozial­leistungen beantragen. Die Ersparnisse für die eigene Bestattung können jedoch nur geschont werden, wenn sie zweck­gebunden angelegt sind. Das heißt, wenn niemand das Geld für etwas anderes als für Ihre Bestattung verwenden kann. Dies ist der Fall, wenn Sie eine Bestattungs­vorsorge abschließen und diese mit einer Sterbe­geld­ver­sicherung oder einer Einzahlung auf ein Treu­hand­konto finanziell absichern. Allerdings gelten auch hier Regeln: Geschützt ist nur ein Betrag, der im Rahmen dessen liegt, was eine angemessene Bestattung am gewünschten Beisetzungsort üblicherweise kostet.
Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich lediglich um allgemeine Hinweise. Für eine verbindliche Rechts­beratung wenden Sie sich an das zuständige Amt oder einen Anwalt.

Es ist auf jeden Fall ratsam, die in der Vorsorge festgelegten Bestattungs­wünsche finan­ziell abzu­sichern, denn das auf diesem Wege angelegte Geld ist für Ihre spätere Bestattung zweck­gebunden und damit auch sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozial­amt. Zusätzlich bewahren Sie mit einer finan­ziellen Bestattungs­vorsorge Ihre Familie vor den Beerdigungs­kosten und können gleich­zeitig sicher sein, dass Ihre vertraglich fest­ge­haltenen Vorstellungen auf jeden Fall umgesetzt werden. Schließ­lich hat eine würde­volle Bestattung ihren Preis: Unsere Bestattungs­leistungen sind nur ein Teil, hinzu kommen einerseits Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und / oder Krematorium und anderer­seits Kosten für Grabmal und Grab­pflege sowie für Zeitungs­anzeige Blu­men­schmuck und Trauercafé. Die tatsäch­liche Höhe der Bestat­tungs­kosten hängt dabei natürlich immer von Ihren persön­lichen Wün­schen für die Ausge­staltung der Trauer­feier und Beisetzung ab.

Sie selbst können Ihre Bestattungs­vorsorge jederzeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungs­vorsorge­vertrag bindend – auch wenn Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren einen Vertrag zur Bestattungs­vorsorge abzuschließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungs­möglich­keiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne entsprechend an.