Die Bestattungsvorsorge regeln.
Und Sicherheit gewinnen.
Sie haben Ihr Leben selbst gestaltet – wir möchten Ihnen die Gelegenheit geben, auch Ihren Abschied selbst zu gestalten. Mit einer Bestattungsvorsorge haben Sie die Chance, Ihre Wünsche für einen speziellen Beisetzungsort, ein besonderes Sarg- oder Urnenmodell oder sogar Details für Dekoration und Ablauf der Trauerfeier vertraglich mit uns festzuhalten. Gerne beraten wir Sie ausführlich zu allen Details – kostenfrei in unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen zu Hause.
Unsere Empfehlung für Ihre Bestattungsvorsorge: Sprechen Sie auch mit Ihren Angehörigen über Ihre Pläne, denn was Sie im Vorsorgevertrag mit uns vereinbaren ist später verbindlich und kann von Ihrer Familie nicht verändert werden. Wenn Sie selbst Ihren Vertrag anpassen möchten, ist das allerdings jederzeit möglich.
Bestattungsvorsorge – sicher finanziert
Ein guter Grund für eine Bestattungsvorsorge ist auch, dass Sie die Finanzierung der Bestattung frühzeitig absichern können. Das heißt, Sie können Erspartes für die Beerdigung dann so anlegen, dass es Ihnen zusätzlich zum gesetzlichen Schonvermögen selbst dann erhalten bleibt, wenn Sie einmal Sozialleistungen beantragen. In der persönlichen Vorsorgeberatung zeigen wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Je nach Alter empfiehlt sich eine Sterbegeldversicherung, wie Sie das Kuratorium Deutsche Bestattungskultur in Kooperation mit der Nürnberger Versicherung anbietet, oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto, beispielsweise bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG.
Sie haben Interesse an einer Beratung zur Bestattungsvorsorge? Dann vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns – Tel. 0611 40 53 36
Vorsorgeformular für Ihre Ideensammlung
Unser Online-Vorsorgeformular gibt Ihnen einen ersten Überblick darüber, welche Art von Bestattungswünschen sich vertraglich festhalten lassen. Drucken Sie Ihre Antworten für die eigenen Unterlagen aus – oder senden Sie das Formular an uns, damit wir uns auf ein ausführliches Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten können.
Patientenrechte, Bestattungswünsche & Testament
Neben der Bestattungsvorsorge sollten Sie auch darüber nachdenken, Ihren letzten Willen festzulegen und Ihre Patientenrechte zu regeln. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat auf seiner Website ein barrierefreies Portal eingerichtet, auf dem Sie ausführliche Informationen zum Thema Patientenrechte aber auch zu Testament, Erbrecht & Co. finden.
Unser Tipp: Nutzen Sie nicht Ihr Testament, um Bestattungswünsche zu dokumentieren. Dieses wird in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet und dann ist es zu spät, um Ihre Wünsche noch zu berücksichtigen. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag gehen Sie dagegen auf Nummer sicher. Denken Sie aber daran, Ihre Angehörigen über Ihre Bestattungsvorsorge zu informieren und Ihren Vorsorgevertrag an einem leicht zugänglichen Ort aufzubewahren. Sie können den Vertrag auch bei Ihrem Notar hinterlegen.
Häufig gestelle Fragen zur Bestattungsvorsorge
Wenn Sie besondere Wünsche für die eigene Bestattung haben, sollten Sie grundsätzlich frühzeitig mit Ihren Angehörigen darüber reden. Zudem empfiehlt sich eine Bestattungsvorsorge. Mit Ihrem persönlichen Vorsorgeberater im Bestattungs-Institut Fink können Sie Ihre Ideen zu Abschiednahme und Beerdigung besprechen und dann sämtliche Details vertraglich mit ihm festlegen. Wir werden dann später bei Ihrer Bestattung alles nach Ihren Wünschen ausführen. Gerade bei ganz persönlichen Wünschen ist eine Bestattungsvorsorge ratsam, damit es unter den Hinterbliebenen nicht zu Unstimmigkeiten kommt, welche Form der Verabschiedung Ihnen am ehesten gerecht wird.
Die Bestattungsvorsorge dient dazu, die Rahmenbedingungen und auf Wunsch auch Details für die eigene Beerdigung bereits zu Lebzeiten vertraglich festzulegen. So halten Sie in Ihrem Bestattungsvorsorgevertrag mit dem Bestatter Ihres Vertrauens fest, ob Sie eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung wünschen, wo Sie beigesetzt werden möchten, welches Sarg- oder Urnenmodell Sie sich wünschen oder auch, welche Musik bei der Trauerfeier gespielt werden soll.
Durch Ihre Bestattungsvorsorge wissen Sie nicht nur, dass später Ihre persönlichen Ideen und Wünsche umgesetzt werden, Sie entlasten auch Ihre Angehörigen, die jetzt nicht mehr so viele Dinge entscheiden müssen. Aber auch finanziell geben Sie Ihrer Familie Sicherheit, denn die Finanzierung der Bestattung kann über eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto frühzeitig gesichert werden. Wir vom Bestattungs-Institut Fink beraten Sie kostenfrei und unverbindlich zum Thema Bestattungsvorsorge.
Was Sie in Ihrer Bestattungsvorsorge festlegen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Sie können dabei bis ins Detail gehen oder nur die Rahmenbedingungen der Bestattung vorgeben und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen. Nachfolgend einige Beispiele für Dinge, die Sie mit Ihrer Bestattungsvorsorge vertraglich regeln können:
- Art der Bestattung / Beisetzung
- Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
- Ort und Art der Trauerfeier
- Trauerrede durch einen Geistlichen oder einen freien Redner
- Musik für die Trauerfeier
- Sarg- oder Urnenmodell
- Blumenschmuck
- Layout und der Inhalt der Trauerbriefe bzw. der Zeitungsanzeige
- Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
- Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
- Finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrags
Eine Bestattungsvorsorge kann in jedem Alter sinnvoll sein. Häufig schließen Senioren eine Bestattungsvorsorge ab, um zu verhindern, dass sie im Pflegefall ihre Ersparnisse für die eigene Beerdigung einsetzen müssen, bevor sie Leistungen beantragen können. Es gibt auch Menschen, die sich bereits im Alter von nur 20 oder 30 Jahren mit dem Thema Bestattungsvorsorge auseinandersetzen. Zum Beispiel Schwerkranke, die sich durch die gemeinsame Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevorstehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen tödlichen Unfall haben, entscheiden sich für eine Bestattungsvorsorge, um Partner und Kinder abzusichern. Je nach Lebenssituation und persönlicher Einstellung kann es natürlich auch viele andere Gründe geben, sich schon frühzeitig um die eigene Bestattung zu kümmern. Gut zu wissen: Ihren Vorsorgevertrag können Sie jederzeit anpassen.
Für eine finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten – eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto. Beides kann, in Verbindung mit einem Vorsorgevertrag für eine Bestattung in einem angemessenen Kostenrahmen, nicht von Dritten angetastet werden. Ihre Beerdigung bleibt also auch dann finanziell abgesichert, wenn Sie Sozialleistungen beziehen sollten.
Sie können die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungsvorsorge in einer Sterbegeldversicherung oder auf einem Treuhandkonto zweckgebunden anlegen. Wenn Sie auf diese Weise sicherstellen, dass das Geld auch von Ihnen oder Ihrer Familie nicht für andere Zwecke als die Finanzierung der Bestattung genutzt werden kann, dann ist es zusätzlich zum gesetzlichen Schonvermögen vor dem Zugriff Dritter sicher. Wichtig ist, dass der Betrag für eine ortsübliche Bestattung angemessen ist.
Schließen Sie Ihre Bestattungsvorsorge ab, bevor ein Bedarfsfall für Sozialleistungen eintritt, bleibt die finanzielle Absicherung für Ihren Vorsorgevertrag in der Regel bis zu Ihrem Tod unangetastet. Das gilt auch, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Sozialleistungen beantragen. Die Ersparnisse für die eigene Bestattung können jedoch nur geschont werden, wenn sie zweckgebunden angelegt sind. Das heißt, wenn niemand das Geld für etwas anderes als für Ihre Bestattung verwenden kann. Dies ist der Fall, wenn Sie eine Bestattungsvorsorge abschließen und diese mit einer Sterbegeldversicherung oder einer Einzahlung auf ein Treuhandkonto finanziell absichern. Allerdings gelten auch hier Regeln: Geschützt ist nur ein Betrag, der im Rahmen dessen liegt, was eine angemessene Bestattung am gewünschten Beisetzungsort üblicherweise kostet.
Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich lediglich um allgemeine Hinweise. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich an das zuständige Amt oder einen Anwalt.
Es ist auf jeden Fall ratsam, die in der Vorsorge festgelegten Bestattungswünsche finanziell abzusichern, denn das auf diesem Wege angelegte Geld ist für Ihre spätere Bestattung zweckgebunden und damit auch sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozialamt. Zusätzlich bewahren Sie mit einer finanziellen Bestattungsvorsorge Ihre Familie vor den Beerdigungskosten und können gleichzeitig sicher sein, dass Ihre vertraglich festgehaltenen Vorstellungen auf jeden Fall umgesetzt werden. Schließlich hat eine würdevolle Bestattung ihren Preis: Unsere Bestattungsleistungen sind nur ein Teil, hinzu kommen einerseits Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und / oder Krematorium und andererseits Kosten für Grabmal und Grabpflege sowie für Zeitungsanzeige Blumenschmuck und Trauercafé. Die tatsächliche Höhe der Bestattungskosten hängt dabei natürlich immer von Ihren persönlichen Wünschen für die Ausgestaltung der Trauerfeier und Beisetzung ab.
Sie selbst können Ihre Bestattungsvorsorge jederzeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungsvorsorgevertrag bindend – auch wenn Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren einen Vertrag zur Bestattungsvorsorge abzuschließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungsmöglichkeiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne entsprechend an.