Bestattungskosten erklärt.
Preisbeispiele für Wiesbaden.
Häufig werden wir gefragt, was eigentlich eine Bestattung kostet. Ganz allgemein hier in Wiesbaden – und ganz konkret beim Bestattungs-Institut Fink. Das ist verständlich, doch als seriöser Bestatter können wir auf diese Frage leider nicht mit Pauschalpreisen antworten. Das liegt daran, dass die Bestattungskosten wesentlich von Ihren individuellen Wünschen abhängen. Der einzige Weg, herauszufinden, was eine Bestattung kosten wird, ist ein persönliches Gespräch über Ihre konkreten Wünsche und Vorstellungen.
Wir beraten Sie ausführlich zu den Gestaltungsmöglichkeiten für die Trauerfeier sowie zu den verschiedenen Bestattungsformen und Grabarten bei uns in Wiesbaden. Und natürlich informieren wir Sie dabei jederzeit über die entsprechenden Kosten, damit Sie immer genau wissen, in welchem Kostenrahmen wir uns bewegen.
Bestattungskosten – gut zu wissen:
Drei Faktoren bestimmen die Kosten
- Leistungen des Bestattungsunternehmens, inklusive Kauf eines Sarges und eventuell einer Urne.
- Gebühren von Kirchen und Kommunen, etwa Kosten die für die Ausstellung der Sterbeurkunde sowie für die Grabstelle, die je nach Sterbe- bzw. Beisetzungsort unterschiedlich hoch ausfallen.
- Auslagen für weitere Dienstleister, wie beispielsweise Floristen, Trauerredner oder Musiker. Auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse fallen in diesen Bereich.
Wer ist bestattungspflichtig?
Die Bestattungskosten sind von den Bestattungspflichtigen zu übernehmen. Das sind in der Rangfolge: Der Ehegatte, der Lebenspartner, die volljährigen Kinder, die Eltern, die volljährigen Geschwister, die Großeltern oder die volljährigen Enkelkinder. Falls alle bestattungspflichtigen Personen ein Einkommen unterhalb des Sozialhilfesatzes haben, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Bestattungsbeihilfe zu stellen.
Bestattungskosten in Wiesbaden – einige Beispiele:
Damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, wie sich Bestattungskosten bei verschiedenen Bestattungsformen und Grabarten unterscheiden können, haben wir einige Preisbeispiele für Sie zusammengestellt. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um feste Paketpreise. Der tatsächliche Preis für die Bestattung ergibt sich immer erst aus den konkreten Vorstellungen, die Sie für die Bestattung haben.
Urnenbestattung mit Trauerfeier
Feuerbestattung mit Trauerfeier und Beisetzung in einem Urnenreihengrab auf einem Wiesbadener Friedhof.
- Unsere Leistungen: 2.259,00 €
- Friedhof und Krematorium: 1.713,00 €
- Sonstiges: 161,00 €
Unsere Leistungen
Teilsumme: 2.259,00 €
Friedhof und Krematorium
- Einäscherung im Krematorium
(inkl. 2. Leichenschau durch einen Amtsarzt) - Urnenreihengrab auf einem Wiesbadener Friedhof
- Beisetzungsgebühr
- Trauerhallennutzung
Teilsumme: 1.713,00 €
Sonstiges
- Leichenschauschein bzw. Krankenhausgebühr
- 1 Sterbeurkunde vom Standesamt
Teilsumme: 161,00 €
Summe der Kosten: 4.133,00 €
Erdbestattung mit Trauerfeier
Erdbestattung mit Trauerfeier und Beisetzung in einem Erdreihengrab auf einem Wiesbadener Friedhof.
- Unsere Leistungen: 2.632,00 €
- Friedhof: 2.411,00 €
- Sonstiges: 161,00 €
Unsere Leistungen
Teilsumme: 2.632,00 €
Friedhof
- Erdreihengrab auf einem Wiesbadener Friedhof
- Beisetzungsgebühr
- Trauerhallennutzung
Teilsumme: 2.411,00 €
Sonstiges
- Leichenschauschein bzw. Krankenhausgebühr
- 1 Sterbeurkunde vom Standesamt
Teilsumme: 161,00 €
Summe der Kosten: 5.204,00 €
Urnenbestattung im Bestattungswald
Feuerbestattung mit Beisetzung im Wiesbadener Bestattungswald TERRA LEVIS.
- Unsere Leistungen: 2.066,00 €
- Friedhof: 1.737,00 €
- Sonstiges: 161,00 €
Unsere Leistungen
Teilsumme: 2.066,00 €
Friedhof
- Einäscherung im Krematorium
(inkl. 2. Leichenschau durch einen Amtsarzt) - Baumgrabstelle
- Beisetzungsgebühr
Teilsumme: 1.737,00 €
Sonstiges
- Leichenschauschein bzw. Krankenhausgebühr
- 1 Sterbeurkunde vom Standesamt
Teilsumme: 161,00 €
Summe der Kosten: 3.964,00 €
Urnenbestattung mit Trauerfeier am Sarg
Feuerbestattung mit vorheriger Trauerfeier am Sarg auf einem Wiesbadener Friedhof und Beisetzung in einem Urnenrasenreihengrab.
- Unsere Leistungen: 2.720,00 €
- Friedhof: 2.251,00 €
- Sonstiges: 161,00 €
Unsere Leistungen
Teilsumme: 2.720,00 €
Friedhof
- Einäscherung im Krematorium
(inkl. 2. Leichenschau durch einen Amtsarzt) - Urnenrasenreihengrab
- Beisetzungsgebühr
Teilsumme: 2.251,00 €
Sonstiges
- Leichenschauschein bzw. Krankenhausgebühr
- 1 Sterbeurkunde vom Standesamt
Teilsumme: 161,00 €
Summe der Kosten: 5.132,00 €
Urnenbestattung mit Beisetzung auf einem Friedhof unserer Wahl
Feuerbestattung OHNE Trauerfeier mit Beisetzung in einem anonymen Grab im Bestattungswald.
- Unsere Leistungen: 1.776,00 €
- Friedhof: 585,00 €
- Sonstiges: 161,00 €
Unsere Leistungen
Teilsumme: 1.776,00 €
Friedhof
- Einäscherung im Krematorium
(inkl. 2. Leichenschau durch einen Amtsarzt) - Grabplatz in anonymem Grab im Bestattungswald Untergriesbach
Teilsumme: 585,00 €
Sonstiges
- Leichenschauschein bzw. Krankenhausgebühr
- 1 Sterbeurkunde vom Standesamt
Teilsumme: 161,00 €
Summe der Kosten: 2.522,00 €
Unsere Preisbeispiele gelten für Beisetzungen in Wiesbaden. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch, wenn die Beisetzung an einem anderen Ort stattfinden soll.
Bitte beachten Sie, dass die Beisetzungsgebühren sowie die Kosten für die Grabstelle in anderen Städten und Gemeinden stark von den hier angegebenen Kosten abweichen können.
FAQ – Bestattungskosten
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein Urnenreihengrab preiswerter ist als ein Erdreihengrab. Dennoch sollten Sie die Entscheidung für eine Feuerbestattung nicht allein von den Kosten abhängig machen, da es auch für eine Erdbestattung preisgünstige Varianten gibt. Berücksichtigen Sie außerdem, dass bei einer Feuerbestattung Gebühren für die zweite Leichenschau durch den Amtsarzt sowie Kosten für die Einäscherung anfallen. Zudem werden bei der Feuerbestattung ein Sarg und eine Urne benötigt.
Wenn Sie die Kosten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen nicht sofort vollständig aufbringen können, ermöglichen wir vom Bestattungs-Institut Fink Ihnen gerne eine Ratenzahlung. Darüber hinaus können wir natürlich auch gemeinsam mit Ihnen schauen, wo Sie gegebenenfalls Geld bei der Beerdigung sparen können. Wichtig ist, dass Sie nicht aus Kostengründen auf einen festen Erinnerungsort oder eine würdevolle Trauerfeier verzichten müssen.
Können Sie als bestattungspflichtiger Angehöriger die Kosten für eine angemessene Bestattung nicht aufbringen und können die Kosten auch nicht aus dem Erbe beglichen werden, so haben Sie die Möglichkeit, beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme von Beerdigungskosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Dabei können die Kosten für eine ortsüblich angemessene Bestattung übernommen werden.