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Blumen an einem Wanderweg

Bestattungs­kosten erklärt.
Preis­beispiele für Wiesbaden.

Häufig werden wir gefragt, was eigentlich eine Bestattung kostet. Ganz allgemein hier in Wiesbaden – und ganz konkret beim Bestattungs-Institut Fink. Das ist verständlich, doch als seriöser Bestatter können wir auf diese Frage leider nicht mit Pauschal­preisen antworten. Das liegt daran, dass die Bestattungs­kosten wesentlich von Ihren individuellen Wünschen abhängen. Der einzige Weg, heraus­zu­finden, was eine Bestattung kosten wird, ist ein persönliches Gespräch über Ihre konkreten Wünsche und Vorstellungen.

Wir beraten Sie ausführlich zu den Gestaltungs­möglich­keiten für die Trauerfeier sowie zu den verschiedenen Bestattungs­formen und Grabarten bei uns in Wiesbaden. Und natürlich informieren wir Sie dabei jederzeit über die entsprechenden Kosten, damit Sie immer genau wissen, in welchem Kosten­rahmen wir uns bewegen.

Notizbuch

Bestattungskosten – gut zu wissen:

Drei Faktoren bestimmen die Kosten

  • Leistungen des Bestattungsunternehmens, inklusive Kauf eines Sarges und eventuell einer Urne.
  • Gebühren von Kirchen und Kommunen, etwa Kosten die für die Ausstellung der Sterbeurkunde sowie für die Grabstelle, die je nach Sterbe- bzw. Beisetzungsort unterschiedlich hoch ausfallen.
  • Auslagen für weitere Dienstleister, wie beispielsweise Floristen, Trauerredner oder Musiker. Auch die Kaffeetafel und die Schaltung der Traueranzeige in der Tagespresse fallen in diesen Bereich.

Wer ist bestattungspflichtig?

Die Bestattungskosten sind von den Bestattungs­pflichtigen zu übernehmen. Das sind in der Rang­folge: Der Ehe­gatte, der Lebens­partner, die voll­jährigen Kinder, die Eltern, die voll­jährigen Geschwis­ter, die Groß­eltern oder die voll­jährigen Enkel­kinder. Falls alle bestattungs­pflichtigen Personen ein Ein­kom­men unter­halb des Sozial­hilfe­satzes haben, besteht die Möglichkeit, beim zustän­digen Sozial­amt ein An­trag auf Bestat­tungs­beihilfe zu stellen.

Bestattungskosten in Wiesbaden – einige Beispiele:

Damit Sie ein Gefühl dafür bekommen, wie sich Bestattungs­kosten bei verschiedenen Bestattungs­formen und Grabarten unter­scheiden können, haben wir einige Preis­beispiele für Sie zusammen­gestellt. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um feste Paket­preise. Der tatsächliche Preis für die Bestattung ergibt sich immer erst aus den konkreten Vorstellungen, die Sie für die Bestattung haben.

Urnen­bestattung mit Trauerfeier

Feuerbestattung mit Trauerfeier und Beisetzung in einem Urnen­reihen­grab auf einem Wiesbadener Friedhof.

  • Unsere Leistungen: 2.259,00 €
  • Friedhof und Krematorium: 1.713,00 €
  • Sonstiges: 161,00 €

Unsere Leistungen


Teilsumme: 2.259,00 €

Friedhof und Krematorium

  • Einäscherung im Krematorium
    (inkl. 2. Leichenschau durch einen Amtsarzt)
  • Urnenreihengrab auf einem Wiesbadener Friedhof
  • Beisetzungs­gebühr
  • Trauerhallennutzung

Teilsumme: 1.713,00 €

Sonstiges

  • Leichenschauschein bzw. Krankenhaus­gebühr
  • 1 Sterbeurkunde vom Standesamt

Teilsumme: 161,00 €


Summe der Kosten: 4.133,00 €

Erdbestattung mit Trauerfeier

Erdbestattung mit Trauerfeier und Beisetzung in einem Erd­reihen­grab auf einem Wiesbadener Friedhof.

  • Unsere Leistungen: 2.632,00 €
  • Friedhof: 2.411,00 €
  • Sonstiges: 161,00 €

Unsere Leistungen


Teilsumme: 2.632,00 €

Friedhof

  • Erdreihengrab auf einem Wiesbadener Friedhof
  • Beisetzungsgebühr
  • Trauerhallennutzung

Teilsumme: 2.411,00 €

Sonstiges

  • Leichenschauschein bzw. Krankenhaus­gebühr
  • 1 Sterbeurkunde vom Standesamt

Teilsumme: 161,00 €


Summe der Kosten: 5.204,00 €

Urnenbestattung im Bestattungswald

Feuerbestattung mit Beisetzung im Wiesbadener Bestattungswald TERRA LEVIS.

  • Unsere Leistungen: 2.066,00 €
  • Friedhof: 1.737,00 €
  • Sonstiges: 161,00 €

Unsere Leistungen


Teilsumme: 2.066,00 €

Friedhof

  • Einäscherung im Krematorium
    (inkl. 2. Leichenschau durch einen Amtsarzt)
  • Baumgrabstelle
  • Beisetzungsgebühr

Teilsumme: 1.737,00 €

Sonstiges

  • Leichenschauschein bzw. Krankenhaus­gebühr
  • 1 Sterbeurkunde vom Standesamt

Teilsumme: 161,00 €


Summe der Kosten: 3.964,00 €

Urnenbestattung mit Trauerfeier am Sarg

Feuerbestattung mit vorheriger Trauerfeier am Sarg auf einem Wiesbadener Friedhof und Beisetzung in einem Urnen­rasen­reihengrab.

  • Unsere Leistungen: 2.720,00 €
  • Friedhof: 2.251,00 €
  • Sonstiges: 161,00 €

Unsere Leistungen


Teilsumme: 2.720,00 €

Friedhof

  • Einäscherung im Krematorium
    (inkl. 2. Leichenschau durch einen Amtsarzt)
  • Urnenrasenreihengrab
  • Beisetzungsgebühr

Teilsumme: 2.251,00 €

Sonstiges

  • Leichenschauschein bzw. Krankenhausgebühr
  • 1 Sterbeurkunde vom Standesamt

Teilsumme: 161,00 €


Summe der Kosten: 5.132,00 €

Urnenbestattung mit Beisetzung auf einem Friedhof unserer Wahl

Feuerbestattung OHNE Trauerfeier mit Beisetzung in einem anonymen Grab im Bestattungswald.

  • Unsere Leistungen: 1.776,00 €
  • Friedhof: 585,00 €
  • Sonstiges: 161,00 €

Unsere Leistungen


Teilsumme: 1.776,00 €

Friedhof

  • Einäscherung im Krematorium
    (inkl. 2. Leichenschau durch einen Amtsarzt)
  • Grabplatz in anonymem Grab im Bestattungswald Untergriesbach

Teilsumme: 585,00 €

Sonstiges

  • Leichenschauschein bzw. Krankenhausgebühr
  • 1 Sterbeurkunde vom Standesamt

Teilsumme: 161,00 €


Summe der Kosten: 2.522,00 €

Unsere Preisbeispiele gelten für Beisetzungen in Wiesbaden. Selbst­verständlich begleiten wir Sie auch, wenn die Beisetzung an einem anderen Ort stattfinden soll.

Bitte beachten Sie, dass die Beisetzungs­gebühren sowie die Kosten für die Grabstelle in anderen Städten und Gemeinden stark von den hier angegebenen Kosten abweichen können.

Taschenrechner

FAQ – Bestattungskosten

Grundsätzlich ist davon auszu­gehen, dass ein Urnen­reihen­grab preis­werter ist als ein Erd­reihen­grab. Den­noch sollten Sie die Ent­schei­dung für eine Feuer­bestat­tung nicht allein von den Kosten ab­hängig machen, da es auch für eine Erd­bestat­tung preis­gün­stige Vari­anten gibt. Be­rück­sichti­gen Sie auß­erdem, dass bei einer Feuer­bestat­tung Ge­bühren für die zweite Lei­chen­schau durch den Amts­arzt sowie Kosten für die Ein­äsche­rung an­fallen. Zudem werden bei der Feuer­bestat­tung ein Sarg und eine Urne be­nötigt.

Wenn Sie die Kosten für eine Bestat­tung nach Ihren Vorstel­lungen nicht sofort voll­stän­dig auf­bringen können, er­mögli­chen wir vom Bestattungs-Institut Fink Ihnen gerne eine Raten­zahlung. Dar­über hinaus können wir natür­lich auch ge­mein­sam mit Ihnen schauen, wo Sie gege­benen­falls Geld bei der Be­erdi­gung sparen können. Wich­tig ist, dass Sie nicht aus Kosten­gründen auf einen festen Erin­ner­ungs­ort oder eine würde­volle Trauer­feier verzich­ten müssen.

Können Sie als bestattungs­pflichtiger Angehöriger die Kosten für eine ange­messene Bestattung nicht aufbringen und können die Kosten auch nicht aus dem Erbe beglichen werden, so haben Sie die Möglich­keit, beim Sozial­amt einen Antrag auf Über­nahme von Beerdi­gungs­kosten nach SGB XII, § 74 zu stellen. Dabei können die Kosten für eine orts­üblich ange­messene Bestattung über­nommen werden.